PRÜFUNG VON SPIEL-UND SPORTPLÄTZEN / TÜV-Prüfung Sportgeräte/ Standsicherheitsprüfung / Prüfung von Skateanlagen sowie Fitnessgeräten im Außenbereich - Jährliche Prüfung komplette Sportanlagen/einzelne Sportgeräte/Sporthallen (u.a. DIN 18035 und DGUV 202-044)
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TÜV-Prüfung 2 St. Sportgeräte zuzüglich Fahrtkosten

TÜV-Prüfung 2 St. Sportgeräte zuzüglich Fahrtkosten
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Preis: EUR 69,90
inkl. gesetzl Mwst. Netto: EUR 58,74 enth. Mwst. EUR 11,16 Versandkostenfrei in Deutschland
Artikel-Nr.:  SGTÜV
Lieferzeit:  1-3 Werktage
Beschreibung:
 

 

KONKRETE ANFRAGEN:

Bitte fragen Sie Ihren speziellen Preis für eine Sicherheitsprüfung (Jahresprüfung oder Erstabnahme für Spielplätze, Spielplatzgeräte, Sportplätze, Sporthallen, Sportgeräte, Fußballtore, Fitnessgeräte im Außenbereich, Skateranlagen sowie Kletteranlagen und Boulderwände bei UNS an!! Bitte den folgenden Link klicken - Sie werden direkt weitergeleitet: https://www.sportplatzpruefung.com/kontakt

 

 

Der Preis von € 69,90 versteht sich für die TÜV-Prüfung von 2 St. Sportgeräten (Fußballtor, Bolzplatztor, Basketballanlage, etc.) nach DGUV 202 044 auf sicherheitstechnische Mängel inkl. Prüfprotokoll und Prüfplakette ZUZÜGLICH FAHRKOSTEN (0,30 € je gefahrener KM).

Andere Mengen (Sporthallen, komplette Ausstattung auf Fußball- und Bolzplätzen, etc.) GERNE AUF ANFRAGE!

 

GERNE ERSTELLEN WIR IHNEN AUCH EIN SEPARATES SCHRIFTLICHES ANGEBOT                                         

FOLGENDE KONTAKTMÖGLICHKEITEN BIETEN WIR IHNEN:

* Email an bergmann@bepa-torfabrik.de oder bepatorfabrik@yahoo.de 

* Kontaktformular (HIER KLICKEN)

* WhatsApp (Text- oder Sprachnachricht an 0157-351 71073, Paul Bergmann)

* Telefon 05062-7109 028 (Paul Bergmann). 

Der jeweilige Preis versteht sich bereits inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (19%).

 

 

 

 

 

Wozu eigentlich diese Prüfung?

Die gesetzliche Verpflichtung obliegt dem Träger der Einrichtung.zur regelmäßigen Prüfung von Außensportanlagen, Sporthallen und Sportgeräten ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGB § 823).

Sportstätten und Sportgeräte in regelmäßigen Zeiträumen sowie nach Änderungen auf ihren sicheren Zustand, mindestens auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen. Regelmäßig wiederkehrende Prüfungen müssen jährlich erfolgen, eher sogar in kürzeren Intervallen..

Diese Prüfungen gelten auch für Fußballtore in Sportvereinen (KIPPSICHERHEIT!!!! und für Kommunen (z.B. Bolzplätze). Spielplätze prüfen wir nicht. Alle fest installierte, und der Witterung ausgesetzte Sportgeräte sollten hierbei besonders auf Sicherheitsmängel und Funktionsfähigkeit überprüft werden.

Festgestellte sicherheitstechnische Mängel sind dann zu beheben.

Ablauf der Prüfung:

Prüfung der Sportgeräte, Dokumentation der Prüfergebnisse im Prüfprotokoll mit Angabe der evtl. festgestellter Mängel, Beurteilung ob Bedenken gegen die weitere Benutzung bestehen.

Befähigungen:

Befähigte Person für Sportgeräte (TÜV)

 

 

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